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Arzneimittelgesetz (AMG)

Das Arzneimittelgesetz trat 1976 in Kraft und stellt in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Produktion, die Zulassung, den Vertrieb sowie die kontinuierliche Überwachung von Arzneimitteln dar. Das AMG verpflichtet Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheken die vorgegebenen Verschreibungspflichten strikt zu befolgen und Patienten ordnungsgemäß über Inhalt, Wirkung und Nebenwirkungen der Arzneimittel aufzuklären. Neben den gesetzlichen Grundlagen werden Zulassungsverfahren und -voraussetzungen, sowie Registrierung und Begriffsbestimmungen für Arzneimittel vorgeschrieben und definiert, Regeln zu Verpackung und Packungsbeilagen festgeschrieben und Nachweise von Medikamentenherstellern eingefordert, die Informationen zur Herstellung, Qualität und Wirksamkeit offenlegen. Des Weiteren regelt das AMG die Ein und Ausfuhr, die Haftung für Arzneimittelschäden und legt bei Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz die Straf- und Bußgeldvorschriften fest.

Ihr Ansprechpartner

Anne Plonz

Business Analyst

E-Mail: plonz@arcoro.de

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