Betäubungsmittelgesetz (BTMG)
Das Betäubungsmittelgesetz befasst sich mit pharmazeutischen Stoffen und Zubereitungen, deren allgemeines in Umlaufbringen nur unter strengen Auflagen erfolgen darf. Unter Betäubungsmittel versteht man Arzneimittel, die vorwiegend Einsatz bei chronischen oder starken Schmerzen, nach Operationen oder fortgeschrittenen Tumorerkrankungen finden. Diese Substanzen müssen medizinisch gewählt und sinnvoll verabreicht werden. Medikamente, die unter die Rubrik Betäubungsmittel fallen, werden durch extensive Vorschriften des Gesetzgebers überwacht, um deren Missbrauch zu vermeiden.
Das Betäubungsmittelgesetz beinhaltet Bestimmungen zum Schutz vor dem Zugang unberechtigter Personen und fordert Nachweisführung über den Verbrauch sowie Dokumentation der kontrollierten Vernichtung. Ärzte und Apotheker dürfen Präparate dieser Art nur auf speziellen Betäubungsmittelrezepten verschreiben, die nach maximal 8 Tagen verfallen. Zudem erfordern diese Rezepte mehr Dokumentation, Ärzte müssen einem Verbleibsnachweis nachkommen und haben eine Aufbewahrungspflicht von 3 Jahren zur Überprüfung.
Des Weiteren schreibt das Betäubungsmittelgesetz strenge Auflagen zur Aufbewahrung der Medikamente vor. Betäubungsmittel müssen entweder in einem speziell entwickelten Wertschutzschrank, in einem Raum mit Raumsicherung oder mit elektrischer Überwachung durch eine Einbruchmeldeanlage gelagert werden.