arcoro Glossar

Generikum

Als Generikum bezeichnet man ein Präparat, das ein Arzneimittel nachbildet, dessen Patent verfallen ist. Die Wirkstoffe der Generika sind identisch zu Arzneimitteln, die schon auf dem Pharmamarkt erhältlich sind. Dies ermöglicht es verschiedenen Unternehmen das Generikum herzustellen und anzubieten. Die Qualität und Wirksamkeit muss dennoch vom Generikahersteller bei den entsprechenden Zulassungsbehörden überprüft und akzeptiert werden. Dies kann mittels Bioäquivalenznachweisen geschehen, wodurch die therapeutische Gleichwertigkeit zwischen Generikum und Original bewiesen wird, Voraussetzung dafür ist, dass die Geschwindigkeit und Menge der Resorption ein annähernd gleiches Level erreicht wie das Original. Auch in der Darreichungsform des Präparats dürfen keine Abweichungen zum Original bestehen – lediglich die Form darf sich dabei verändern. Generika dürfen zusätzliche Hilfsstoffe verwenden und andere Herstellungsverfahren benutzen, die die Wirksamkeitsdauer Dosierbarkeit und Verträglichkeit von Patienten optimiert.

Generika stellen die kostengünstigere Version dar und werden daher vermehrt von gesetzlichen Krankenkassen gewählt. Der günstigere Preis rechtfertigt sich damit, dass kein Forschungsaufwand betrieben werden musste und direkt mit der Produktion bzw. kleinen Optimierungen gestartet werden konnte. Auch der erhöhte Wettbewerb nach Ablauf eines Patents sorgt für einen gesenkten Preis des Generikums.

Ihr Ansprechpartner

Sven J. Kolthof

CEO

E-Mail: kolthof@arcoro.de

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