Implantatausweis
Ein Implantatausweis wird allen Patienten, die ein Implantat von einer gesundheitlichen Einrichtung oder Klinik erhalten haben, ausgehändigt. Für den Patienten fallen dabei keine Kosten an. Der Ausweis enthält Informationen zum Patienten, zur Bezeichnung, Art und Typ des Implantats sowie die individuelle Seriennummer. Zudem werden Hersteller, Implantationsdatum und die Einrichtung sowie der durchführende Arzt darauf dokumentiert. Der Vorteil des Ausweises liegt in der Rückverfolgbarkeit des Implantats, sodass bei Rückrufaktionen schnellstmöglich gehandelt werden kann. Zudem bietet er Betroffenen die Möglichkeit sich an Flughäfen oder bei anderweitigen Sicherheitskontrollen mit Metalldetektoren im In- und Ausland auszuweisen und somit Probleme zu vermeiden. Seit 2014 sind medizinische Einrichtungen nach der Durchführung einer Implantation von Herzkathetern, Stents, Spiralen, Herzschrittmachern, Brustimplantaten, sowie künstlichen Hüft-, Knie- und Schultergelenken dazu verpflichtet einen Implantatausweis auszustellen. Zahnimplantate erfordern keine Ausstellung eines Ausweises.