arcoro Glossar

Rehabilitation

Der vom lateinischen Wort rehabilitatio abstammende Begriff Rehabilitation beschreibt den Prozess der Genesung und Wiedereingliederung von Patienten in den Lebensalltag nach einer Krankheit oder einem Unfall. Der Prozess beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen, die das Ziel verfolgen körperliche und psychische Aktivitätseinschränkungen aufzuarbeiten und die Konsequenzen davon zu kompensieren.

Medizinische Rehabilitation setzt im Anschluss an kurative Therapien an. Es wird unterschieden in stationäre und ambulante Rehabilitation. Bei der stationären Reha erfahren Patienten eine dauerhafte Versorgung, da sie in der Einrichtung, in der sie ihre Therapie durchführen auch temporär wohnen. Unter ambulanter Reha versteht man Behandlungen, zu denen Patienten nur für den Zeitpunkt der Maßnahme in ein Rehazentrum/ -klink gehen. Sind Patienten nicht in der Lage die Einrichtung aufzusuchen kann gegebenenfalls das Klinikpersonal Hausbesuche einrichten. Hierbei spricht man dann von mobiler Rehabilitation. Stationäre Rehabilitation wird zunächst auf maximal 3 Wochen festgesetzt, während die ambulante Methode auf 20 Behandlungstage limitiert ist. Beide Varianten können Verlängerungen beantragt werden.

Unterschiedliche Kostenträger müssen vorab die Rehabilitationsmaßnahmen genehmigen, um die Sicherstellung der Kostenübernahme zu gewährleisten. Kostenträger sind beispielsweise Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen sowie Privatkassen und Berufsgenossenschaften. Auch Unfallkassen und Beihilfstellen können als Kostenträger herangezogen werden. Dennoch sind Zuzahlungen möglich, die der Patient tragen muss.

Ihr Ansprechpartner

Sven J. Kolthof

CEO

E-Mail: kolthof@arcoro.de

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